Sachverhalte:
1. Sonderprogramm Stadt und Land
In der Verwaltungsvereinbarung „Sonderprogramm Stadt und Land“ werden Mittel für Investitionen in den Radverkehr bereitgestellt. Dieses Finanzhilfeprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Als Teil eines von vier Maßnahmenelementen des Klimaschutzprogrammes soll das Finanzhilfeprogramm zu einem effizienten Klimaschutz und der konsequenten Gestaltung einer modernen und menschengerechten Mobilität beitragen. Der Bund unterstützt die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums bei dem Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Ein solches trägt zu einer nachhaltigen und umweltschonenden Mobilität bei, aggregiert Quelle-Ziel-Verkehre, vermeidet Staus und verflüssigt den Verkehr insgesamt. Ziel ist es weiter, dabei sowohl in urbanen als auch explizit in ländlichen Räumen das Fahrradfahren sicherer und attraktiver für die Radfahrenden zu gestalten und einen Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad zu erreichen. Die ländlichen Räume, die bislang durch ein Pkw-orientiertes Mobilitätsverhalten geprägt sind, bieten dabei besondere Chancen, aber auch spezifische Herausforderungen. Eine deutliche Verlagerung, insbesondere der Verkehre bis zu einer Länge von rund 15 Kilometern vom Kfz auf das Fahrrad, fördert die Luftreinhaltung und den Lärmschutz, trägt signifikant zum Klimaschutz bei und schützt die Umwelt. Volkswirtschaftlich ist darüber hinaus die mit dem Radfahren in der Regel verbundene Verbesserung der Gesundheit relevant. Die aktive Mobilität soll außerdem die Lebensqualität erhöhen, gesellschaftliche Teilhabe und Freiheit ermöglichen. Vor dem Hintergrund der zu erreichenden Klimaschutzziele ist ein Handeln jetzt und in den nächsten Jahren dringend geboten.
2. Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr”
Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ unterstützt das Bundesumweltministerium modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen. Neue, sichere Radwege, Stell- und Ladeplätze für Pedelecs und Lastenräder oder Lösungen für lokale Radverkehrsdienstleistungen: Im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ fördert das Bundesumweltministerium (BMU) modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation. Mit dem Förderaufruf sollen Projekte in konkret definierten Gebieten wie Wohnquartieren oder Dorfzentren realisiert werden. Es sind jedoch auch interkommunale Projekte möglich. Das Ziel ist die Vermeidung von Treibhausgasen. Außerdem sollen die Projekte mehr Raum für Radverkehr schaffen und die Lebensqualität vor Ort verbessern. Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination mit Abstellanlagen oder Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht förderfähig. Außerdem sollen die geförderten Maßnahmen nicht zulasten des Fußverkehrs, Öffentlichen Personennahverkehrs, von Aufenthalts- und Erholungsflächen sowie des Baumbestandes gehen. Damit Projekte wie diese bundesweite Nachahmung finden, setzt das BMU einen gewissen Vorbildcharakter für eine Förderung im Rahmen des Aufrufs voraus. Kooperationen von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren für ein Projekt werden begrüßt. Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch:
- einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen,
- erstmalige Anwendung und pilothafte Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen sowie
- eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.
Antrag:
Wie oben bereits im Detail ausgeführt, ist der Aus- und Umbau des Radwegenetzes und die Schaffung von entsprechender Ladeinfrastruktur, sowie Fahrrad-Park- und Reparaturmöglichkeiten, eine der wichtigen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde Waldfeucht. Die genannten Förderprogramme schaffen für die Gemeinde Waldfeucht Investitionsmöglichkeiten, die bis zu 100% förderfähig sind und damit den Haushalt nachhaltig entlasten können. Dazu bedarf es einer umfassenden planerischen Betrachtung, um das Radwegenetz in der Gemeinde Waldfeucht und zu den umliegenden Gemeinden (auch in den benachbarten Niederlanden) zukunftssicher ausbauen zu können. Als ersten Schritt schlägt die SPD-Fraktion deshalb die Aufstellung eines Radwegenetz-Konzeptes vor. Planungsleistungen können extern beauftragt werden, wenn sie nicht durch die Verwaltung selbst ausgeführt werden können und sind ebenfalls förderfähig. Wir bitten die Verwaltung daher folgendes zu prüfen:
Es wäre darüber hinaus sinnvoll, wenn die Verwaltung eine erste Einschätzung geben könnte, wie ein zeitlicher Ablauf bzgl. Aufstellung eines Radwegenetz-Konzeptes bis hin zur Umsetzung von ersten Maßnahmen aussehen könnte.